Hausordnung

 

1 Allgemeines Zusammenleben

Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages (§ 15.1) und daher von allen Hausbewohnern einzuhalten. Bei Nichtbeachtung kommt § 3.2 des Mietvertrages zur Anwendung, so dass gegebenenfalls eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.

2 Studentische Heimselbstverwaltung (SSV)

Angelegenheiten der Bewohnerschaft können in der Heimselbstverwaltung besprochen und geregelt werden. Die Heimselbstverwaltung ist verantwortlich für die innerstudentischen Belange und in der Satzung der studentischen Selbstverwaltung (SSV) geregelt. Konflikte zwischen den Bewohner/innen sollten in friedlicher Weise und im christlichen Miteinander – wie es dem Grundgedanken eines Konvikts entspricht – beigelegt werden. Die Vertreter/innen der SSV veranstalten Voll- und Flursprecherversammlungen und nehmen an den Kuratoriumssitzungen teil. Die Mitglieder der verschiedenen studentischen Ausschüsse, wie z. B. Barteam, Bibliotheks-, Film- und Gartenteam werden von der studentischen Vollversammlung gewählt, Flursprecher/innen von den jeweiligen Flurgemeinschaften.

 

3 Schutz vor Lärm und allgemeiner Belästigung

1. Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter / Mieterinnen von 13-15 Uhr und von 22–7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 23–9 Uhr einzuhalten. Das Musizieren in den Zimmern ist grundsätzlich nicht erlaubt. Hierfür ist der Musikraum vorgesehen. Audio- und Videogeräte sind stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Insbesondere bei geöffnetem Fenster oder Nutzung der Geräte im Freien dürfen die umliegenden Hausbewohner/innen und Nachbarn nicht gestört werden.
2. Das Benutzen der Waschmaschinen und des Wäschetrockners ist nur von 7–22 Uhr gestattet.

 

4 Sicherheit

1. Die Haustüren sind verschlossen zu halten. Hierfür ist jeder Bewohner / jede Bewohnerin, der / die das Haus betritt bzw. verlässt, verantwortlich.
2. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind von Fahrrädern und anderen Gegenständen jeglicher Art freizuhalten, damit die Fluchtwege nicht versperrt sind.
3. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten sowie Gasbehälter dürfen aus Gründen des Brandschutzes nicht in Fluren und Zimmern aufbewahrt oder genutzt werden.
4. Das Betreten des Daches ist dem Mieter / der Mieterin bzw. einer von ihm / ihr beauftragten Person nicht gestattet. Zur fachgemäßen Anbringung von Außenantennen bedarf es der vorherigen Genehmigung des Vermieters.
5. Das Aufstellen von zusätzlichen Heizkörpern wie mobilen Heizungen und Heizlüftern ist untersagt.
6. In den Zimmern dürfen keine Elektrogeräte wie z. B. Kühlschränke, Reiskocher, Mikrowellengeräte, Wasserkocher und Elektro-Herde benutzt werden. Offene Flammenherde sind ebenfalls untersagt.

 

5 Reinigung

1. Haus und Grundstück, sowie das gemietete Zimmer sind sauber zu halten. Zum Zimmer gehören auch die Türen und die Fenster, die sowohl von innen als auch von außen zu reinigen sind. Selbst verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
2. Die in den Küchen befindlichen Haushaltsgeräte sowie Kühlschränke, Backöfen und Mikrowellengeräte sind nach dem Gebrauch durch den Mieter / die Mieterin zu reinigen. Die Arbeitsflächen und Tische in den Küchen und den Aufenthaltsräumen sind ebenfalls regelmäßig zu säubern.
3. Der Kühlschrank ist regelmäßig zu reinigen und alle vier Wochen zu enteisen.
4. Abfall darf nur in die dafür vorgesehenen Müllbehälter gefüllt werden. Es ist darauf zu achten, den Abfall sachgemäß in Papier-, Wertstoff- und Restmüll zu trennen. Bei unsachgemäßer Mülltrennung werden dem Mieter / der Mieterin die Kosten einer Sonderabfuhr in Rechnung gestellt. Das Abladen von Müll neben den Müllcontainern ist nicht gestattet.
5. Waschküche und Trockenraum stehen zur allgemeinen Benutzung in den in 2.2. genannten Zeiten zur Verfügung. Die Geräte sind sorgsam zu behandeln und rein zu halten. Das Flusensieb des Trockners ist nach jeder Benutzung zu reinigen.
6. Wäsche darf nur im Trockenkeller oder auf den Wäschespinnen im Garten getrocknet werden. In allen anderen Räumen (Zimmern, Aufenthaltsräumen und Fluren) ist dies wegen der Gefahr von Schimmelbildung und um die Bereiche als Fluchtwege freizuhalten untersagt.
7. Besonders im Bad ist auf Hygiene zu achten. Die Duschen und Toiletten sind nach dem Gebrauch zu reinigen, Haare aus dem Abfluss der Dusche zu entfernen. Das Rauchen im Bad ist verboten. In die Toiletten, Urinale und Waschbecken dürfen keine Haus- und Küchenabfälle wie z. B. Windeln, Zigaretten, Binden, Kondome, Feuchttücher, Schreibpapier, Zeitungen etc. geworfen werden.
8. Das Zimmer ist täglich – auch in der kalten Jahreszeit – ausreichend zu lüften. Ein Auskühlen des Zimmers ist dabei zu vermeiden. Zum Flur hin darf das Zimmer nicht gelüftet werden. Jalousien sind dabei hochzuziehen und die Fenster gegebenenfalls trocken zu wischen.
9. Organische Abfälle sind im Restmüll zu entsorgen. Herunterspülen in den Waschbecken ist die häufigste Ursache für Verstopfungen.

 

6 Allgemeine Bestimmungen

1. Jede/r Bewohner/in ist verpflichtet, der Verwaltung eine aktuelle E-Mailadresse mitzuteilen und diese regelmäßig abzurufen. Fristverlängerungen aufgrund nicht aktueller E-Mailadressen werden nicht gewährt.
2. In allen öffentlichen Räumlichkeiten des Bugenhagen-Konvikt e.V. gilt ein generelles Rauchverbot. Dies beinhaltet die Flure, Gemeinschaftsräume und Küchen.
3. Gemeinschaftsdienste, z. B. Küchendienste, Dienste bei der Müllentsorgung oder Reinigungsdienste können durch die studentische Selbstverwaltung geregelt werden und sind für die Mieter/innen verbindlich.
4. Das Mobiliar darf nur ihrem bestimmungsgemäßen Zweck entsprechend gebraucht werden. In den Zimmern darf nicht gekocht werden. In den Zimmern darf nicht gewaschen oder Wäsche getrocknet werden. In den Aufenthaltsräumen darf nicht übernachtet werden.
5. Das Halten von Tieren ist untersagt.
6. Auf den Parkplätzen dürfen nur zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge abgestellt werden; das Reparieren und Waschen sind nicht erlaubt. Fahrräder dürfen nur in den Fahrradabstellplätzen abgestellt werden.
7. Beim Einzug sowie beim Auszug muss sich jede/r Mieter/in innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- bzw. abmelden.
8. Erkrankungen, die andere Mieter/innen gefährden können, sind der Hausverwaltung unverzüglich zu melden.
9. Fensterbänke sind auf der Außenseite freizuhalten. Bitte beachten Sie, dass herunterfallende Gegenstände Passanten verletzen können.
10. Das Grillen auf dem Gelände des Wohnheimes ist nur auf den dafür freigegebenen Flächen gestattet.
11. Betriebsstörungen sind dem Vermieter oder seinen Beauftragten sofort mitzuteilen.
12. Das WLAN-System steht allen Mieter/innen des Konvikts zur Verfügung. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht gestattet. Die Nutzung sollte einer üblichen Nutzung (Recherche, Streaming, Bürotätigkeiten) entsprechen. Große Datentransfers wie Spiele, Filme, Software etc. sollten, wenn möglich, in die Nacht (1:00 – 6:00 Uhr) verlegt werden. Die Bandbreite muss für alle Nutzer/innen ausreichen. Übermäßige Nutzung z.B. durch massenhaften Download kann zur Stilllegung des betreffenden Gerätes führen.

7 Zwischenvermietung

Eine Zwischenvermietung ist ausschließlich nach Absprache mit der Verwaltung möglich. Dazu sind die Bestimmungen der Aufnahmeordnung §2 und §7 zu beachten.

 

8 Gastregelung

Der Mieter / die Mieterin darf einen persönlichen Gast in seinem/ihrem Zimmer bis zu sieben Tage beherbergen. Vom 8. Tag bis zum 14. Tag ist jeder Gast bei der Verwaltung anzumelden und eine Pauschale von 2,50 € pro Tag zu entrichten. Nach dem 14. Tag ist eine Gastbelegung nur in besonderen Ausnahmefällen nach Absprache mit der Hausverwaltung möglich.

Der/die Mieter/in ist für das Verhalten seiner/ihrer Gäste verantwortlich.

 

9 Zimmerwechsel während der Mietzeit

1. Für Zimmerwechsel innerhalb des Konvikts ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € zu entrichten.
2. Ein Zimmerwechsel ist innerhalb der Wohnzeit einmal möglich.
3. Nach dem Zimmerwechsel besteht eine erneute Mindestwohnzeit von 6 Monaten.
4. Ein Zimmerwechsel ist frühestens nach 6 Monaten Wohnzeit möglich.
5. Die Verwaltung entscheidet über die Genehmigung eines internen Umzugs. Es gibt kein Anrecht auf das nächste freie Zimmer.
6. Die Verwaltung führt eine Warteliste über Zimmerwechselwünsche.

 

10 Einzug und Auszug

1. Ein- und Auszüge erfolgen grundsätzlich nur in den Bürozeiten der Verwaltung, Auszüge spätestens am letzten Werktag eines Monats. Der genaue Auszugstermin ist der Verwaltung frühzeitig mitzuteilen, spätestens sieben Tage zuvor.
2. Beim Einzug wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand und die Einrichtung des Zimmers festgehalten werden.
3. Bis spätestens 14 Tage vor dem angestrebten Auszugstermin vereinbart der Mieter / die Mieterin einen Termin für die Vorübergabe. Hierbei werden eventuelle Mängel gemäß § 8 und § 14 des Mietvertrages (Reparaturen, Malerarbeiten und Reinigungsauflagen) protokolliert sowie der Termin für die Endabnahme vereinbart.
4. Die Endabnahme erfolgt spätestens am letzten Werktag vor dem Auszug und wird ebenfalls im Übergabeprotokoll festgehalten. Sind zu diesem Termin die beanstandeten Mängel der Vorübergabe gar nicht oder nicht sachgemäß behoben, werden sie durch beauftragte Fachfirmen auf Kosten des Mieters / der Mieterin reguliert.
5. Nach der Abnahme des Zimmers / des Appartements erfolgt die Rückgabe der Haus- und Briefkastenschlüssel sowie sonstiger im Besitz des Mieters / der Mieterin befindlicher Schlüssel, welche dem Haus gehören. Bei Nichtherausgabe oder bei Verlust der Schlüssel trägt der Mieter / die Mieterin alle anfallenden Kosten für den Austausch der Schlösser und die Anschaffungskosten der neuen Schlüssel.
6. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Zimmers bzw. Appartements erfolgt die Rückerstattung der Kaution durch die Verwaltung. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe des Zimmers fällt die Kaution an das Konvikt.
7. Weitere entstehende Kosten (Mietausfall) gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters / der Mieterin.

Stand: Juli 2022