Hausordnung

 

1 Grundsätzliches

1. Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner:innen.
2. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages (§ 15.1) und daher von allen Hausbewohner:innen einzuhalten.
3. Bei Nichtbeachtung kommt § 3.2 des Mietvertrages zur Anwendung, so dass gegebenenfalls eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.

 

2 Allgemeine Bestimmungen

1. Jede:r Bewohner:in ist verpflichtet, der Verwaltung eine aktuelle E-Mailadresse mitzuteilen und diese regelmäßig abzurufen. Fristverlängerungen aufgrund nicht aktueller E-Mailadressen werden nicht gewährt.
2. In allen öffentlichen Räumlichkeiten des Bugenhagen-Konvikt e.V. gilt ein generelles Rauchverbot. Dies beinhaltet die Flure, Gemeinschaftsräume und Küchen.
3. Alle Bewohner:innen sind zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und sonstigen Ressourcen verpflichtet. Maßnahmen des Umweltschutzes, insbesondere die ordnungsgemäße Mülltrennung sowie Hinweise der Verwaltung zur Ressourcenschonung, sind zu beachten.
4. Jede Einrichtung darf nur ihrem bestimmungsgemäßen Zweck entsprechend gebraucht werden. In den Zimmern darf nicht gekocht werden. In den Zimmern darf nicht gewaschen oder Wäsche getrocknet werden.
5. Das Halten von Tieren ist untersagt.
6. Erkrankungen, die andere Mieter:innen gefährden können, sind der Hausverwaltung unverzüglich zu melden. 
7. Bei längerer Abwesenheit (in der Regel ab einer Dauer von mehr als 4 Wochen) ist die Hausverwaltung zu informieren. Auf Verlangen ist eine Kontaktmöglichkeit oder vorübergehende Anschrift zu hinterlegen.
8. Fensterbänke sind auf der Außenseite freizuhalten. Bitte beachten Sie, dass herunterfallende Gegenstände Passanten verletzen können.
9. Betriebsstörungen sind dem Vermieter oder seinen Beauftragten sofort mitzuteilen.
10. Das WLAN-System steht allen Mieter:innen des Konvikts zur Verfügung. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht gestattet. Die Nutzung sollte einer üblichen Nutzung (Recherche, Streaming, Bürotätigkeiten) entsprechen. Große Datentransfers wie Spiele, Filme, Software etc. sollten, wenn möglich, in die Nacht (1:00 – 6:00 Uhr) verlegt werden. Die Bandbreite muss für alle Nutzer:innen ausreichen. Übermäßige Nutzung z.B. durch massenhaften Download kann zur Stilllegung des betreffenden Gerätes führen.

 

3 Außenanlagen

1. Den Anweisungen der Angestellten des Konvikts ist im Zusammenhang mit der Nutzung der Außenanlagen und insbesondere der Parkflächen Folge zu leisten. Sie sind im Rahmen des Hausrechts weisungsbefugt.
2. Die Bereitstellung von Parkflächen erfolgt freiwillig durch das Konvikt und ist nicht Bestandteil des Mietvertrages. Ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht nicht.
3. Die Nutzung der Parkflächen ist ausschließlich zugelassenen Fahrzeugen vorbehalten; das Reparieren und Waschen ist nicht erlaubt. Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern, sowie Mietfahrzeuge dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung auf den Parkflächen abgestellt werden.
4. Fahrräder dürfen nur in den Fahrradabstellplätzen abgestellt werden.
5. Gemietete E-Scooter und E-Bikes dürfen nicht auf dem Gelände abgestellt werden.
6. Die Außenanlagen des Wohnheims sind von allen Bewohner:innen pfleglich zu behandeln und in einem ordentlichen sowie sauberen Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
7. Das Rauchen ist im Außenbereich gestattet, sofern andere Bewohner:innen nicht beeinträchtigt werden und keine Verunreinigungen entstehen. Zigarettenkippen sind in den dafür aufgestellten Behältern zu entsorgen. Entstandene Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.
8. Das Grillen auf dem Gelände des Wohnheimes ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
9. Der Grillplatz ist nach jeder Nutzung vollständig zu reinigen. Insbesondere sind Grillgeräte, Flächen und umliegende Bereiche von Rückständen und Abfällen zu befreien.
10. Gegenstände, die in die Außenanlagen verbracht werden, sind nach Beendigung der Nutzung unverzüglich wieder in die dafür vorgesehenen Innenräume zurückzubringen. Eine dauerhafte Lagerung im Außenbereich ist unzulässig. Möbel aus der Bibliothek und dem Pavillon dürfen nicht in die Außenanlagen verbracht werden.

4 Schutz vor Lärm und allgemeiner Belästigung

1. Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter:innen von 22–7 Uhr, und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 23–9 Uhr einzuhalten.
2. Das Musizieren in den Zimmern ist nur in Zimmerlautstärke erlaubt.
3. Der Pavillon kann in der Zeit von 10-20 Uhr zum Musizieren genutzt werden, wenn er nicht anderweitig benötigt wird. Die Tür des Pavillons ist dabei geschlossen zu halten.
4. Audio- und Videogeräte sind stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Insbesondere bei geöffnetem Fenster oder Nutzung der Geräte im Freien dürfen die umliegenden Hausbewohner:innen und Nachbarn nicht gestört werden.
5. Das Benutzen der Waschmaschinen und des Wäschetrockners ist nur von 7–22 Uhr gestattet.

 

5 Sicherheit

1. Die Haustüren sind verschlossen zu halten. Hierfür ist jede:r Bewohner:in, der:die das Haus betritt bzw. verlässt, verantwortlich.
2. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind von Fahrrädern und anderen Gegenständen jeglicher Art freizuhalten, damit die Fluchtwege nicht versperrt sind.
3. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten sowie Gasbehälter dürfen aus Gründen des Brandschutzes nicht in Fluren und Zimmern aufbewahrt oder genutzt werden.
4. Das Betreten des Daches ist dem:der Mieter:in bzw. einer von ihm:ihr beauftragten Person nicht gestattet. Zur Anbringung von Außenantennen bedarf es der vorherigen Genehmigung des Vermieters.
5. Das Aufstellen von zusätzlichen Heizkörpern wie mobilen Heizungen und Heizlüftern ist untersagt.
6. In den Zimmern dürfen keine Elektrogeräte wie z. B. Kühlschränke, Reiskocher, Mikrowellengeräte, Wasserkocher und Elektro-Herde benutzt werden. Offene Flammenherde sind ebenfalls untersagt.
7. Haus- und Zimmerschlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verlust von Schlüsseln ist der Hausverwaltung unverzüglich anzuzeigen. Die durch den Verlust entstehenden Kosten, insbesondere für den Austausch von Schließanlagen, trägt der:die Mieter:in.

 

6 Verbot von Waffen und schwerem Werkzeug

1. Das Mitbringen, Besitzen, Aufbewahren und Verwenden von Waffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) in der jeweils geltenden Fassung ist im gesamten Wohnheim sowie auf allen zugehörigen Flächen ausnahmslos untersagt.
2. Untersagt sind darüber hinaus das Mitbringen, Besitzen und Lagern von schwerem oder gefährlichem Werkzeug. Hierzu zählen insbesondere motorbetriebene Geräte sowie Werkzeuge, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen von Personen oder Schäden an der Bausubstanz zu verursachen.
3. Als Waffen und gefährliche Gegenstände im Sinne dieser Hausordnung gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend: Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen (z.B. Messer mit feststehender Klinge, Schwerter), Elektroschockgeräte, Schlagwerkzeuge, Äxte, Beile, Kettensägen, Winkelschleifer sowie vergleichbare Gegenstände.
4. Eine Verwendung entsprechender Gegenstände ist ausschließlich im Rahmen ausdrücklich durch die Verwaltung organisierter oder genehmigter Maßnahmen zulässig. Eine eigenständige Nutzung durch Bewohner:innen ist ausgeschlossen.

 

7 Gemeinschaftsräume und -einrichtung

1. Als Gemeinschaftsräume gelten die Wohnzimmer, Küchen, Bäder, sowie der Pavillon und die Bibliothek.
2. Die Gemeinschaftsräume sind für alle Mieter:innen da und werden ihnen zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Nachhaltige Veränderungen wie bspw. das Streichen der Wände, sind nicht gestattet. Das Aufstellen zusätzlicher Möbel ist mit der Verwaltung abzusprechen.
3. Das Abstellen oder (Zwischen-)Lagern von privaten Gegenständen (bspw. Koffern, Matratzen, Farrädern) ist in den Gemeinschaftsräumen nicht gestattet. Lagerung von Haushaltsgegenständen wie Kochgeschirr ist in den Gemeinschaftsräumen außerhalb der dafür vorgesehenen Schränke nicht gestattet. In der Flurgemeinschaft abgesprochene Dekoration ist von dem Verbot ausgenommen.
4. Der Wohnheimseigentum ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind der Verwaltung bzw. dem Hausmeister unverzüglich mitzuteilen. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der:die Mieter:in
5. Das Übernachten in den Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet.
6. Das Trocknen von Wäsche ist in den Gemeinschaftsräumen nicht gestattet.
7. Die Gemeinschaftsräume sind regelmäßig zu reinigen und der Müll zu entsorgen. Gemeinschaftsdienste, z.B. Küchendienste, Dienste bei der Müllenstorgung oder Reinigung, können durch die studentische Selbstverwaltung geregelt werden und sind für die Mieter:innen verbindlich.

 

8 Reinigung

1. Haus und Grundstück, sowie das gemietete Zimmer sind sauber zu halten. Zum Zimmer gehören auch die Türen und die Fenster, die sowohl von innen als auch von außen zu reinigen sind. Selbstverursachte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
2. Die in den Küchen befindlichen Haushaltsgeräte sowie Backöfen und Mikrowellengeräte sind nach dem Gebrauch durch den:die Mieter:in zu reinigen. Die Arbeitsflächen und Tische in den Küchen und den Aufenthaltsräumen sind ebenfalls regelmäßig zu säubern.
3. Der Kühlschrank ist regelmäßig zu reinigen und alle vier Wochen zu enteisen.
4. Abfall darf nur in die dafür vorgesehenen Müllbehälter gefüllt werden. Es ist darauf zu achten, den Abfall sachgemäß in Papier-, Wertstoff- und Restmüll zu trennen. Bei unsachgemäßer Mülltrennung werden dem:der Mieter:in die Kosten einer Sonderabfuhr in Rechnung gestellt. Das Abladen von Müll neben den Müllcontainern ist nicht gestattet.
5. Waschküche und Trockenraum stehen zur allgemeinen Benutzung in den in §4(5) genannten Zeiten zur Verfügung. Die Geräte sind sorgsam zu behandeln und rein zu halten. Das Flusensieb des Trockners ist nach jeder Benutzung zu reinigen. Trockner und Waschmaschinen sind nach Benutzung zügig zu leeren.
6. Wäsche darf nur im Trockenkeller oder auf den Wäschespinnen im Garten getrocknet werden. In allen anderen Räumen (Zimmern, Aufenthaltsräumen und Fluren) ist dies wegen der Gefahr von Schimmelbildung, und um die Bereiche als Fluchtwege freizuhalten, untersagt.
7. Besonders im Bad ist auf Hygiene zu achten. Die Duschen und Toiletten sind nach dem Gebrauch zu reinigen, Haare aus dem Abfluss der Dusche zu entfernen. Das Rauchen im Bad ist verboten. In die Toiletten und Waschbecken dürfen keine Haus- und Küchenabfälle wie z. B. Zigaretten, Binden, Kondome, Feuchttücher, Schreibpapier, Zeitungen etc. geworfen werden.
8. Das Zimmer ist täglich – auch in der kalten Jahreszeit – ausreichend zu lüften. Ein Auskühlen des Zimmers ist dabei zu vermeiden. Jalousien sind dabei hochzuziehen und die Fenster gegebenenfalls von innen trocken zu wischen. Zum Flur hin darf das Zimmer nicht gelüftet werden. 
9. Organische Abfälle sind im Restmüll zu entsorgen. Herunterspülen in den Waschbecken ist die häufigste Ursache für Verstopfungen.


9 Gastregelung

1. Der:die Mieter:in darf einen persönlichen Gast in seinem:ihrem Zimmer bis zu sieben Tage beherbergen.
2. Nach dem 7. Tag ist eine Gastbelegung nur nach Absprache mit der Hausverwaltung möglich.
3. Ein Aufenthalt über 14 Tage  ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Verwaltung möglich.
4. Für jeden weiteren Tag über den 7. Tag hinaus wird eine Pauschale von 5 Euro fällig.
5. Der:die Mieter:in ist dafür verantwortlich, dass die Gäste in die Hausordnung sowie ggf. geltende Flurregeln eingewiesen werden. 

 

10 Zwischenvermietung

1. Eine Zwischenvermietung ist ausschließlich nach Absprache mit der Verwaltung möglich. Dazu sind die Bestimmungen der Aufnahmeordnung §2 und §7 zu beachten.

 

11 Zimmerwechsel während der Mietzeit

1. Für Zimmerwechsel innerhalb des Konvikts ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € zu entrichten.
2. Ein Zimmerwechsel ist innerhalb der Wohnzeit einmal möglich.
3. Nach dem Zimmerwechsel besteht eine erneute Mindestwohnzeit von 6 Monaten.
4. Ein Zimmerwechsel ist frühestens nach 6 Monaten Wohnzeit möglich.

 

Stand: Juni 2026