Wohnheims FAQ

 
1Bar

Die Bar wird von den BewohnerInnen selbst verwaltet. Die Bar ist kein öffentlicher Veranstaltungsort. Es handelt sich lediglich um einen Aufenthaltsraum für BewohnerInnen des Konvikts. Die Bar verfolgt keine finanziellen Interessen. Das Barteam wird von der Bewohnerschaft bestimmt und bei den Vollversammlungen gewählt.

  • Jede/r BewohnerIn hat freien Zugang zur Bar.
  • Jede Woche darf eine Lounge Veranstaltung am Mittwoch stattfinden. Laute Musik ist hierbei untersagt. Die Veranstaltung ist um 01:00 Uhr zu beenden.
  • Jeden Monat darf eine Party nach Absprache mit der Verwaltung veranstaltet werden.
  • Jeden Monat darf die Bar einmal von einem/r BewohnerIn des Konvikts zur Durchführung einer Privatveranstaltung nach Absprache mit der Verwaltung gemietet werden. Mietrechte sind nicht übertragbar.
  • Das Barteam bzw. die/der MieterIn hat die Aufgabe die Bar, die Toilette, die Abstellkammer, die Treppe, den Außenbereich und eventuell andere genutzte Flächen nach Veranstaltungen zu säubern.
  • Das Barteam nimmt stellvertretend das Hausrecht wahr. Das Hausrecht liegt bei der Verwaltung, dem Hausmeister und der Inspektorin. Den Aufforderungen der genannten Personen ist Folge zu leisten. Den genannten Personen ist immer Zutritt zur Bar zu gewähren.
  • Das Barteam oder die/der MieterIn hat ab 23:00 Uhr für Ruhe im Außenbereich zu sorgen.
2Facebook

Es existiert eine Facebook Gruppe, die durch den Präsidenten und einige BewohnerInnen verwaltet wird. Diese Gruppe ist das schnellste Kommunikationsmedium im Wohnheim. Bitte denken Sie daran, dass nicht jeder einen Facebook Account besitzt. Bei wichtigen Mitteilungen nutzen Sie bitte den Flurfunk.

Die Facebook-Gruppe kann auch ohne Login im Internen Bereich dieser Seite eingesehen werden.

3Fluchtwege

Alle Flure gelten als Fluchtwege und sind unbedingt freizuhalten. Wäscheständer, Möbel und Schuhe dürfen dort nicht stehen. Schuhe dürfen auf der eigenen Türschwelle aufgestellt werden.

4Flurfunk

Eine Mail an flurfunk@mybugi.de erreicht automatisch alle BewohnerInnen. Diese Adresse ist für wichtige Mitteilungen nutzbar um wirklich alle BewohnerInnen zu erreichen.

5Gastregelung

Selbstverständlich dürfen Sie Gäste empfangen und auch beherbergen. Es gilt folgende Regelung. Nach einer Woche muss ein Gast angemeldet werden und ein Betrag von 2,50€ pro Tag pro Gast bezahlt werden. Gäste dürfen max. 2 Wochen bleiben. Ausnahmen sind mit der Verwaltung abzusprechen.

Besprechen Sie bitte insbesondere mit Ihrem Flur die Anzahl Ihrer Gäste und die Dauer des Aufenthalts.

6Heizung

Die Heizung des Wohnheims wird zentral gesteuert. Dazu wurde ein aufwendiger Prozess durchgeführt, der die Zimmertemperaturen aller Zimmer bestimmt und somit den idealen Wärmebereich der Heizungsanlage festgelegt.

7Internet

Das Konvikt ist dazu verpflichtet Daten zur Internetnutzung im Rahmen des § 113b Telekommunikationsgesetz zu speichern. Mit dem Login in unser WLAN System stimmen Sie dieser Speicherung zu. Die Daten werden von unserem Dienstleister Intelligent Solution gespeichert und nur auf Anweisung der Inspektorin und der Verwaltung weitergegeben. Das Konvikt ist bestrebt die Speicherung von Daten so gering wie möglich zu halten.

Das Nutzen, Herunterladen, Bereitstellen etc. jedweder Art von illegalen Inhalten, inkl. dem Streaming Copyright geschützten Materials in Bild, Ton oder Text, ist verboten. Ebenfalls verboten sind Torrents, P2P, Usenet und One-Click-Hoster, sofern Sie Copyright geschützte Daten betreffen. Und ja, jeder weiß, dass Filme, die noch im Kino laufen Copyright geschützt sind.

Denken Sie daran, dass das Netz von allen genutzt wird. Sollten Sie selbst Poweruser (>50GB pro Monat) sein, denken Sie bitte über einen eigenen Anschluss nach.

Jeder Nutzer kann bis zu 3 Geräte gleichzeitig im Netz registrieren. Bitte geben Sie Ihre Logindaten nicht weiter.

 
8Kommunikation mit der Verwaltung

Jede/r BewohnerIn ist verpflichtet der Verwaltung eine aktuelle Kontakt e-Mail Adresse mitzuteilen und diese regelmäßig abzurufen. Auf Anfragen der Verwaltung ist zeitnah zu antworten.

9Kurzzeitmietvertrag

Kurzzeitmieten werden nicht angeboten.

10Mitarbeiter

Verwaltung Die Verwaltung kümmert sich um alle Angelegenheiten, die ihr Mietverhältnis betreffen. Sollten Sie also dazu Fragen haben, wenden Sie sich an die Verwaltung. Weiterhin gibt die Verwaltung eventuelle Fragen an den Hausmeister oder die Inspektorin weiter.

Hausmeister – Olaf Heinrich Wenn etwas in ihrem Zimmer, auf ihrem Flur oder sonst wo kaputt ist oder nicht ordentlich funktioniert, sprechen Sie den Hausmeister an. Die einfachste Kontaktaufnahme ist der Hausmeister-Briefkasten an der Seite der Briefkästen im Eingang. Der Hausmeister ist für den Zustand und Instandhaltung des Hauses und des Grundstücks zuständig.

Inspektorin – Rieke Selig Die Inspektorin ist für das Zusammenleben im Wohnheim und die Geschäftsführung verantwortlich. Sollte es zwischenmenschliche oder persönliche Probleme im Wohnheim geben, können Sie die Inspektorin dazu jederzeit ansprechen. Auch bei größeren Aktionen im Haus oder Flur ist die Inspektorin Ihre Ansprechpartnerin.

11Müll

Der Müll ist zu trennen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Folgende Vorschriften gelten:

1. Blaue Tonne

  • ausschließlich Papiermüll
  • Papiermüll nicht in Plastiksäcken

2. Gelbe Tonne

  • Getränkedosen (pfandfrei)
  • Konservendosen
  • Tierfutterschalen und Aluminiumbeutel für Tierfutter
  • Tuben für Mayonnaise, Tomatenmark, Senf etc.
  • Deckel, Kronkorken und Schraubverschlüsse
  • Alufolie und Grillschalen aus Alu
  • Kleiderbügel
  • Besteck, Pfannen, Töpfe, Küchenreibe oder Dosenöffner
  • Nägel und Beschläge, Werkzeuge
  • Joghurt- und Quarkbecher
  • Getränkeflaschen aus PET (pfandfrei)
  • Schraubverschlüsse
  • Wasch- und Spülmittelflaschen, Zahnpasta- und Cremetuben, Shampooflaschen
  • Plastiktüten, Müllsäcke, Gefrier- oder Frühstücksbeutel, Frischhaltefolien
  • Spielzeuge, Spiele, Filzstifte
  • Büromaterialien aus Kunststoff
  • Blenden, Schalter
  • Duschvorhänge, Kleiderbügel, Putzeimer
  • Faltkisten, Transportkisten
  • Handschuhe
  • Filmpatronen
  • Pumpsprayflaschen
  • Milch- und Saftkartons (Tetra Paks)
  • Verpackungen aus Aluminium und Kunststoff (z. B. Beutel für Instant-Suppen)
  • Verpackungen aus Aluminium und Papier (z. B. Butterverpackungen)
NICHT: 
  • Glas
  • Papier und Pappe
  • Altkleider und Textilien
  • Haus- und Sperrmüll
  • Bauabfälle
  • Problemstoffe
  • Gartenabfälle und Laub
  • KFZ-Bauteile
  • Gewerbeabfälle
  • Elektrogeräte
  • Holz
3. Glas
  • Jede Form von Glas ist in die richtigen Container zu entsorgen. Die nächstgelegenen Glascontainer befinden sich in der Baron-Voght-Straße, Höhe Hausnummer 195.
4. Sperrmüll
  • Jeder Stadtbewohner darf einmal im Jahr kostenfrei den Sperrmüll rufen. In den Sperrmüll gehört alles was zu groß für die Mülltonnen ist, Möbel, Elektrogeräte, Holz, Bauschutt.
5. Schwarze Tonne
  • Alles, was nicht unter die oben genannten Kategorien fällt, kommt in die schwarzen Tonnen.

12Pavillon

Der Pavillon darf von jeder/m BewohnerIn für Aktionen genutzt werden. Im Pavillon befindet sich ein Beamer. Dieser darf ebenfalls von jeder/m BewohnerIn genutzt werden. Nutzungen sind mit der Verwaltung abzusprechen.

Der Pavillon ist ein mulitreligiöser Andachtsraum und als dieser zu behandeln. Einmal in der Woche findet hier eine Andacht statt.

Nach der Nutzung des Raums ist dieser aufzuräumen und sauber zu hinterlassen. Der Pavillon wird jeden Mittwoch gereinigt.

Zu Veranstaltungen im Pavillon sollen alle BewohnerInnen des Konvikts eingeladen sein.

13Post und Pakete

Bitte geben Sie bei Ihrer Adresse stets Ihre Zimmernummer mit an. Dies erleichtert allen Beteiligten die Zustellung. Pakete nimmt die Verwaltung nur an, wenn diese in den Briefkasten passen.

Bitte organisieren Sie die Entgegennahme von Paketen selbst.

14Sauberkeit und Ordnung

Die Flure sind für die Ordnung selbst verantwortlich. Küchen und Aufenthaltsräume müssen ordentlich und sauber gehalten werden. Aufenthaltsräume sind keine Abstellräume für alte Möbel oder Gegenstände, die man nicht mehr braucht. Diese sind zu entsorgen.

Die Küchen, Flure und Bäder werden regelmäßig geputzt, aber nur, wenn die Flächen, die zu putzen sind, freigeräumt sind. Gereinigt werden die Böden, Arbeitsflächen, Waschbecken und WC’s. Alles andere ist selbstständig zu reinigen, inkl. Backöfen, Kühlschränke, Tische und die eigenen Zimmer.

Montags werden die Flure, Küchen und Bäder geputzt, Mittwochs die Flure und Bäder.

15Wäsche

Es befinden sich drei Waschmaschinen im Keller von Haus II, außerdem ein Trockner. Sowohl in Haus I als auch in Haus II finden Sie im Keller einen Trockenraum. Hinter dem Gartenhäuschen finden Sie drei Wäschespinnen. Es sind also genug Möglichkeiten zum Trocknen vorhanden. Das Trocknen von Wäsche auf den Fluren, in den Zimmern und in Gemeinschaftsräumen ist verboten. Bitte nutzen Sie die vorgesehenen Flächen. Natürlich können Sie in den Trockenräumen und auch draußen ihre eigenen Wäscheständer nutzen.

Bitte reinigen Sie unbedingt das Flusensieb nach der Benutzung des Trockners und schauen Sie vor der Benutzung nach, ob das Sieb gereinigt ist.

Für die Sauberkeit des Raumes sind die BewohnerInnen selbst verantwortlich.

16Zwischenvermietung
Eine Zwischenvermietung ist nur nach Absprache mit der Verwaltung möglich und auch nur ab einer Dauer von mind. 2 Monaten bis max. 6 Monaten. Der/die MieterIn muss selbst eine/n ZwischenmieterIn beibringen. Diese/r muss unter 27 Jahre alt und eingeschriebene/r StudentIn einer Hamburger Hochschule sein . Eine Zwischenvermietung ist frühestens nach 6 Monaten möglich und nicht zum Ende der eigenen Mietzeit. Für die Zeit der Zwischenvermietung wird die Kaution des Mieters / der Mieterin einbehalten. Die Übergabe des Zimmers und die Regelung die dort vorhandenen Dinge betreffend, sind zwischen MieterIn und ZwischenmieterIn vertraglich zu regeln. Der Vertrag zur Zwischenvermietung wird vom Konvikt geschlossen. Die Entscheidung über die Genehmigung einer Zwischenvermietung trifft die Verwaltung. Eine Zwischenvermietung wird auf die maximale Mietzeit des Mieters / der Mieterin angerechnet. Selbstständige Untervermietung, dazu zählen insbesondere auch: AirBNB, Couchsurfer u.ä., sind verboten und führen zu einer sofortigen Abmahnung bzw. Kündigung.